Doch wer erhält einen solchen Zuschuss? Wie funktioniert die Kaufprämie und wieso werden nur Elektroautos gefördert? – Fragen auf die wir Ihnen Antworten geben.
Die Anzahl der Neuzulassungen für Elektroautos steigt rasant. Während im Jahr 2014 noch 8.522 Elektromobile neu zugelassen wurden, so sind es bereits im Jahr 2015 bereits 12.363 Neuzulassungen in Deutschland – Tendenz steigend.
Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Am 18.05.2016 beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität“. Dieser Entwurf befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren.
Was kann sich künftig dadurch ändern?
Seit 01.01. diesen Jahres soll laut § 3d Absatz 1 KraftStG eine Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge in den ersten fünf Jahren gelten. Diese soll künftig wieder – nachdem man Sie erst kürzlich reduziert hatte – auf ganze zehn Jahre angehoben werden. Zudem ist eine Erweiterung der Steuerbefreiung auch auf technisch angemessene und verkehrsrechtlich genehmigte Elektroumrüstungen in Aussicht.
Was bezweckt der Entwurf?
Mit diesen Maßnahmen soll eine erhebliche Steigerung des Anteils an Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr ermöglicht werden. Damit verbunden ist die Reduktion der CO2-Emissionen von 60% bis 2050 und der als Ziel gesetzten Dekarbonisierung.
Kurz gesagt: Der „Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ ebnet den Weg in eine klimagerechte Zukunftspolitik.
Wer erhält die Steuerbefreiung?
Aktuell gilt die Steuerbefreiung auf fünf Jahre für reine Elektroautos. Sprich, ohne Hybrid-Motor oder Ähnliches. Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes „zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ werden nicht nur reine E-Mobile, sondern auch Fahrzeuge mit einer Kombination aus Verbrennungs- und E-Motor bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Wer erhält einen Zuschuss?
Beim Neukauf eines E-Mobils oder Hybridwagens erhalten Sie den Zuschuss. In welcher Höhe hängt vom Fahrzeug-Typ ab. Ein reiner E-Wagen wird mit 4.000€ bezuschusst, ein Fahrzeug mit Hybrid Plug-in erhält einen Zuschuss in Höhe von 3.000€.
In der Kategorie „Hybrid-Auto“ gibt es allerdings noch einige Einschränkungen. Es werden nur Kraftfahrzeuge mit technisch angemessener und verkehrsrechtlich genehmigter Elektro-Umrüstungen bezuschusst und nur Elektroautos die höchstens 60.000 Euro netto kosteten. Genauere Informationen zur Bezuschussung erhalten Sie im Artikel der Welt.
Wie sichert man sich diese Förderung?
Ein Antrag zur Förderung kann von jeder Privatperson, aber auch jedem Unternehmen, Verein und jeder Körperschaft und Stiftung, auf welche ein neues Fahrzeug zugelassen wird, gestellt werden.
Allerdings kann ein Antrag erst dann gestellt werden, wenn die Förderrichtlinie in den nächsten Tagen und Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Vorher gestellte Anträge werden nicht bearbeitet. Da die Förderung nur so lange möglich ist, wie noch Fördergeld vorhanden, heißt es sich vorher informieren, Probe fahren und zur rechten Zeit kaufen!