Mittlerweile ist das Gesetz zur Rauchmelderpflicht auch in Privatwohnungen in den meisten Bundesländern schon aktiv. In Bundesländern wie Bayern, Thüringen und Berlin gelten noch Übergangsfristen. Manchmal sind die Rauchmelder bereits in den Wohnungen installiert, jedoch oft ist nicht ganz klar, ob der Vermieter in der Pflicht steht diese zu warten oder bei fehlenden Anlagen gar neu zu montieren oder ob es Sache des Mieters ist für seine eigene Sicherheit und die der Hausbewohner zu sorgen. Diese Fragen werden im Folgenden aufgeklärt und könnte für beide Parteien interessant sein.

Wer ist für den Einbau der Rauchmelder und die Wartung verantwortlich?

Was deutlich ist, ist dass der Vermieter bundesweit dazu verpflichtet ist in bestimmten Bereichen seines Eigentums Rauchmelder anzubringen. Hier können Mieter aufatmen. Es sollte in der Nähe oder direkt in einem Aufenthaltsraum sowie in gefährdeten Bereichen mit vielen technischen Geräten ein Rauchmelder vorhanden sein. Räume mit technischen Geräten sind besonders bei älteren Häusern ein Gefahrenpunkt, da ein Kabelbrand austreten könnte und diese meistens anfangs noch unbemerkt bleiben. Die Wartung der Rauchmelder ist von Bundesland zu Bundesland wieder unterschiedlich zu betrachten. In Bayern trägt der Mieter die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft und in Brandenburg zum Beispiel ist der Vermieter für die Wartung verantwortlich. Dies kann für manche Vermieter allerdings ein großer Aufwand sein, da diese eventuell eine größere Distanz zurücklegen müssen für die Durchführung. So kann der Vermieter die Verpflichtung zur Wartung von Rauchmeldern durch einen Passus im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Dieser muss vorher jedoch darüber aufgeklärt werden, um seinen Pflichten auch nachgehen zu können und auf seine Sicherheit bewusst zu achten.

Wo und wie sollte ein Rauchmelder installiert werden?

Ein Rauchmelder sollte in der Mitte des Raumen an der Decke befestigt werden, um nach oben steigenden Rauch sowie die Wärme erfassen zu können und rechtzeitig ein Warnsignal abzugeben. Überschreitet der Raum eine Größe von 60m² ist zu empfehlen einen weiteren Rauchmelder zu installieren. Diese Regelung gilt auch, wenn der Raum von Möbel abgetrennt wurde oder durch zusätzliche Wände aufgeteilt wird.

Wer trägt die Kosten der Anschaffung, der Montage sowie Wartung der Rauchmelder?

Auch wenn der Vermieter die Kosten trägt, ist es ihm erlaubt nach dem BGB-Mietrecht, die Kosten auf den Vermieter umzulegen. Hierbei handelt es sich nämlich um Aufwendungen zur Steigerung der Sicherheit der Wohnung. Eine Anteilige Erhöhung der Miete, um max. 11% der Investitionskosten, die jährlich anfallen, ist somit auch gerechtfertigt. Die Wartungskosten der Rauchmelder dürfen auf die Nebenkosten des Mieters umgelegt werden, die meistens jährlich in einer Betriebskostenabrechnung aufgelistet werden. Die Investitionskosten und die Wartungskosten müssen buchhalterisch gesehen getrennt und umgelegt werden.